E-Bilanz

Unter E-Bilanz versteht man die Regelung zur elektronischen Übermittlung von Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung. Die elektronische Übermittlung ist erstmals für Jahresabschlüsse vorzunehmen, deren Wirtschaftsjahr nach dem 31.12.2011 beginnen.
Damit gilt das Jahr 2012 bzw. bei abweichendem Wirtschaftsjahr das Wirtschaftsjahr 2012/2013 als Erstjahr. Die am 29.9.2011 veröffentlichte endgültige Fassung des BMF-Anwendungsschreibens zu § 5b Einkommensteuergesetz enthält eine Nicht-Beanstandungsregelung für das Erstjahr: Die Finanzverwaltung wird nicht beanstanden, wenn die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung im Erstjahr noch nicht nach amtlich vorgeschriebenen Datensatz übermittelt werden.
In der nachfolgend genannten Mandanten | Information werden wichtige Punkte zu E-Bilanz beleuchtet:
Hier ist der Download.
In der nachfolgend genannten Mandanten | Information werden wichtige Punkte zu E-Bilanz beleuchtet:
- Worum geht es bei der E-Bilanz?
- Wer ist von der E-Bilanz betroffen?
- Was muss übermittelt werden?
Ab wann ist die E-Bilanz zu übermitteln? - Welche Besonderheiten gelten bei Personengesellschaften?
- Welche weiteren Besonderheiten sieht die E-Bilanz vor?
- Was ist zu tun?
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