SEPA - Gläubigeridentifikationsnummer

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Haben Sie schon Ihre Gläubiger-Identifikationsnummer beantragt?
Nur mit einer Gläubiger- und Identifikationsnummer ist künftig die Teilnahme am Lastschriftverfahren möglich. Darauf macht das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) aufmerksam.

Weitere Hinweise zur Gläubiger-Identifikationsnummer finden Sie auf der Seite der Deutschen Bundesbank. Dort können Sie auch den Antrag stellen.

Ende Mai hatten erst 10 Prozent der Unternehmen den Antrag gestellt: Es gibt 3,6 Millionen Unternehmen und fast 600.000 Vereine in Deutschland, aber bisher wurden nur rund 425.500 Gläubiger-Identifikationsnummern vergeben.
Ergänzende Informationen zu SEPA finden Sie hier:

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